AGB Auktion
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Auktion der Fondation Zürcher Hochschule der Künste (Fondation ZHdK) im Internet, auction.zhdk.ch
Stand 1. Dezember 2023
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Fondation ZHdK und den natürlichen und juristischen Personen, welche die Website zur Auktion auction.zhdk.ch nutzen. Inhalt sind Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertragsverhältnis für beide Parteien ergeben. Die Fondation ZHdK behält sich vor, die AGB anzupassen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
Teilnahmeberechtigung
An den Auktionen dürfen nur Personen teilnehmen, die unbeschränkt handlungsfähig sind. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Registrierung
Wer bei einer Auktion der Fondation ZHdK mitbieten will, muss sich zuvor online registrieren und durch Anklicken des Felds «Ja, ich erkläre mich mit den Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden» die zum Zeitpunkt der Auktion gültigen AGB akzeptieren. Die aktuelle Version der AGB ist auf der Website abrufbar. Die Registrierung ist kostenlos.
Die von der Fondation ZHdK bei der Registrierung erfragten Angaben müssen vollständig und korrekt angegeben werden.
Ein Anspruch auf eine Registrierung besteht nicht. Die Fondation ZHdK behält sich das Recht vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen beziehungsweise zu löschen. Weiter kann die Fondation ZHdK Kreditkartendaten, einen anderen Bonitätsnachweis oder die vorgängige Zahlung eines Depots verlangen.
Auktion
Zur Auktion gelangen Bilder, Objekte und Installationen («Kunstgegenstände») die von aktuellen Studierenden der ZHdK erschaffen worden sind. Die verfügbaren Kunstgegenstände werden auf der Auktions-Website auction.zhdk.ch der Fondation ZHdK publiziert.
Es ist verboten, Gebote unter einem falschen Namen zu tätigen, auch wenn das System diese akzeptiert hat. Alle Benutzerinnen und Benutzer, die bei einer Auktion mitbieten, sind so lange an ihr Gebot gebunden, bis dieses durch ein höheres Gebot erlischt. Die Änderung oder Rücknahme eines Gebots ist nicht möglich. Dies gilt auch für Gebote, die durch den Bietagenten abgegeben werden, den Benutzerinnen und Benutzer einrichten können. Die Fondation ZHdK selbst gibt keine Gebote ab. Mitarbeitende der ZHdK und der Fondation ZHdK dürfen sich privat an den Auktionen beteiligen.
Die mitbietenden Benutzerinnen und Benutzer werden auf ihren Wunsch hin bei Eingang eines höheren Gebots durch E-Mail oder SMS informiert. In der Schlussphase gilt nur noch die direkte Kommunikation über das Internet.
Die Dauer der Versteigerung ist grundsätzlich auf einen durch die Fondation ZHdK bestimmten Zeitraum beschränkt. Das voraussichtliche Ende der Versteigerung wird angezeigt. Ein höchstes Gebot muss mindestens fünf Minuten bestehen. Erfolgt während dieser Zeit ein höheres Gebot, wird die Zeit ab dem zuletzt eingegangenen Gebot um weitere fünf Minuten verlängert. Es gilt die auf der Website angezeigte Systemzeit. Die Fondation ZHdK behält sich das Recht vor, die Auktion zu verlängern oder vorzeitig abzubrechen.
Die Fondation ZHdK haftet nicht für Gebote, die aufgrund technischer Probleme nicht registriert oder akzeptiert werden. Dasselbe gilt für zu spät zugestellte oder fehlerhafte E-Mails sowie SMS-Meldungen. Sollte die Auktion aufgrund von technischen Störungen, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehlern, Missbräuchen oder Schädigungen Dritter, höherer Gewalt etc. nicht planmässig und korrekt durchgeführt werden können, behält sich die Fondation ZHdK das Recht vor, die Auktion für ungültig zu erklären.
Der Kaufvertrag für den Kunstgegenstand, welcher eine Schuldanerkennung im Sinne eines Rechtsöffnungstitels darstellt, kommt zum Zeitpunkt der elektronischen Schliessung der Auktion zustande. Die mitbietenden Benutzerinnen und Benutzer verpflichten sich mit ihrem Gebot, den in der jeweiligen Auktion dargestellten Kunstgegenstand zu den in den AGB genannten Konditionen und zum gebotenen Preis zu übernehmen, falls sie bei Auktionsende den Zuschlag erhalten.
Beim Zuschlag des Kunstgegenstands werden der oder dem Meistbietenden per E-Mail eine Bestätigung über die Registrierungsangaben, den Kunstgegenstand, den zu bezahlenden Preis und weitere Informationen für den Bezug des Gegenstands zugesandt.
Die Daten beendeter Auktionen – insbesondere Informationen zum Gegenstand, Verkaufspreis und Auktionsname der oder des Meistbietenden – sind während eines durch die Fondation ZHdK bestimmten Zeitraums auf der Website ersichtlich. Die oder der Meistbietende hat während der Dauer der Auktion und deren Abwicklung keinen Anspruch auf Löschung aller oder einzelner Daten.
Bietagent
Der Bietagent ist ein Hilfsmittel: Benutzerinnen und Benutzer können einen Bietagenten beauftragen, der bis zu einer festzulegenden Obergrenze mitbietet. Erfolgt ein manuelles Gebot unter dieser Obergrenze, verteidigt der Bietagent dieses Gebot, damit die Benutzerin oder der Benutzer mit dem Bietagenten bis zur festgelegten Obergrenze weiterhin die/der Höchstbietende ist. Der Bietagent wird erst überboten, wenn ein manuelles Gebot höher ist, als die festgelegte Obergrenze des Bietagenten.
Wenn zwei Benutzerinnen oder Benutzer je einen Bietagenten für denselben Kunstgegenstand mit der gleichen Obergrenze beauftragen, gilt das Höchstgebot des zuerst beauftragten Bietagenten.
Der Auftrag an den Bietagent ist kein verbindliches Gebot. Erst wenn der Bietagent ein Gebot abgegeben hat, ist es verbindlich wie andere Gebote. Das heisst, die Benutzerin oder der Benutzer ist an das Höchstgebot des Bietagenten gebunden.
Preise
Der Kaufpreis des Kunstgegenstands wird zu einem Mindestpreis angeboten. Die Erhöhung eines Gebots für einen Kunstgegenstand muss mindestens in den auf der Website vorgegebenen Steigerungsschritten erfolgen. Alle Preise beziehungsweise Gebote werden in Schweizer Franken angegeben und sind inklusive Mehrwertsteuer.
Bezug der ersteigerten Kunstgegenstände
Für die Bezahlung des Ersteigerungsbetrags wird der oder dem Meistbietenden eine Rechnung zugestellt, die innert 7 Tagen auf das genannte Konto beglichen werden muss. Checks werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert. Die Fondation ZHdK behält sich vor, zu überprüfen, ob das Geld aus legalen Quellen stammt.
Erfolgt keine Zahlung innert Frist, hat die Fondation ZHdK das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den geschuldeten Betrag auf dem Rechtsweg einzufordern und die dadurch entstandenen Kosten der oder dem Meistbietenden zu überbinden. Bei Nichtbezahlung eines ersteigerten Kunstgegenstands wird die oder der Meistbietende von weiteren Auktionen ausgeschlossen.
Der Kunstgegenstand muss an den auf der Webseite kommunizierten Abholdaten vom Meistbietenden abgeholt werden. Verpasst der oder die Meistbietende die Frist, verfällt der Anspruch und der Kunstgegenstand wird dem Künstler oder der Künstlerin zurückgegeben. Der bezahlte Ersteigerungsbetrag wird nicht rückerstattet.
Der Bezug des Gegenstands erfolgt vor Ort bei der Zürcher Hochschule der Künste, Pfingstweidstrasse 96, Zürich. Unter Vorweisung der Bestätigung, eines Personalausweises und einer Zahlungsbestätigung.
Schlussbestimmungen
Jede Auktion, einschliesslich aller vertraglichen und ausservertraglichen Rechtsbeziehungen, die sich aus dieser Auktion ergeben, unterliegt schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Zürich.
Die Fondation ZHdK haftet nicht für Schäden, die durch Serverausfall, technische Probleme, Datenverlust, Übertragungsfehler etc. entstehen. Weiter übernimmt die Fondation ZHdK keine Verantwortung für Missbrauch oder Schädigung durch Dritte sowie für Sicherheitsmängel des Internets oder der IT-Infrastruktur.